Forderung Entgeltgruppe

Entgeltordnung – wo TVL 11 drinsteckt, soll auch TVL 11 draufstehen!

Was ist los mit der Eingruppierung in Berlin?

Wie kann es sein, dass vergleichbare Stellen in Brandenburg TVL 11 bekommen und wir in Berlin mit TVL9 abgespeist werden?

Egal ob mit Tarifvertrag oder nur in Anlehnung daran – Viele der Befragten erledigen viel komplexere und verantwortungsvollere Aufgaben, als sie laut ihrer Eingruppierung, bzw. ihrer Anlehnung haben sollten. So sagen 70% der Kolleg*innen in der EG 9, sie wären zu niedrig eingestuft.

Höhere Verantwortung muss sich auch in der Bezahlung wiederspiegeln. 

Wir fordern daher:

Unsere Eingruppierung und Einstufung sollen nach den Regelungen der Tarifverträge im öffentlichen Dienst erfolgen.

Typische Tätigkeiten sollen einer Entgeltgruppe direkt zugeordnet werden:

  • Projektmitarbeiter*in
  • Referent*in
  • Bildungsberater*in
  • Abteilungsleiter*in
  • Team- und Projektleiter*in
  • Verwaltungsmitarbeiter*in
  • wissenschaftliche Mitarbeiter*in
  • Hausmeister*in
  • studentisch Beschäftigte*r
  • u.v.m.

 

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