Voraussetzungen für Demokratie im Betrieb – 9 Forderungen an den Berliner Senat

Voraussetzungen für Demokratie im Betrieb – auch im öffentlich geförderten Bildungs- und Beratungssektor

Sich gewerkschaftlich zu organisieren ist ein Grundrecht. Als Beschäftigte erfahren wir aber immer wieder, dass dieses Recht durch Arbeitgeber*in beschnitten wird. Es fehlen Strukturen, die uns schützen. Wir sehen den Senat in der Pflicht, diese Strukturen gemeinsam mit uns aufzubauen. Und zwar jetzt!

Dazu haben wir 9 Forderungen aufgestellt.
 
1. Freies Geleit! Der Senat erklärt gegenüber den Geschäftsleitungen, dass gewerkschaftliche und betriebsrätliche Initiativen und Praktiken in öffentlich finanzierten (Weiterbildungs-)Einrichtungen und Projekten begrüßt und gefördert werden. 
 
2. Bewegungsspielraum. Beschäftigte (angestellte wie freiberuflich) die in einer Gewerkschaftsgruppe aktiv sind und/ oder auch einen Betriebsrat/ Interessensvertretung von Freien gründen wollen (Initiator*innen-Gruppe), erhalten die Möglichkeit für ihr Ansinnen innerhalb der üblichen Kommunikationswege im Betrieb bzw. im Unternehmen zu werben. 
 
3. Maßregelungen von Seiten etwa der Geschäftsleitung gegenüber den Mitgliedern der Gewerkschaftsgruppe bzw. der Initiator*innen-Gruppe werden vom Senat sanktioniert (ggf. bis hin zu Ausschluss von Ausschreibungen, Interessensbekundungen).  Zur Klärung von Streitigkeiten wird eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Senat und Zuwendungs- bzw. Leistungsempfänger vereinbaren: Kündigungen gegenüber Mitgliedern der Gewerkschaftsgruppe bzw. Initiator*innen-Gruppe dürfen nur aus wichtigem Grund erfolgen.
4. Projektförmige Finanzierungen sind kein Befristungsgrund. Ein gemeinsames Gutachten/Rundschreiben der Gewerkschaft und des Senates geben hierüber Auskunft. Erwartet werden unbefristete Arbeitsverträge; Befristungen sollen nur bei offenkundig wirksamen Sachgründen wie Vertretung genutzt werden. Weiterhin gilt der Ausschluss der sachgrundlosen Befristung, wie er auch für die Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst Berlins gilt. 
 
5. Demokratiekosten erstatten. Betriebsräte bzw. Interessensvertretungen von Freien werden vom Senat gefördert und deren Arbeit finanziell unterstützt. Sie werden (anteilig) aus Projektmitteln finanziert. Zur Begleichung dieser Kosten wird ein überbetrieblicher Fond eingerichtet.  Ein Betrieb mit Betriebsrat darf bei der Projektdurchführung gegenüber anderen Betrieben nicht benachteiligt werden.
 
6. Risiken der Betriebe werden nicht auf Beschäftigte abgewälzt. Der überbetriebliche Fond steht auch Betrieben zur Verfügung, die aufgrund von wegfallenden Projekten zu Kündigungen greifen müssen. Werden Abfindungen fällig, können diese aus dem Fond bezahlt werden; insoweit die Betriebe nachweisen, dass sie diese Mittel ohne Gefährdung des Betriebes nicht eigenständig aufbringen können. 
 
7. Senat handelt transparent. Nach Abschluss eines wettbewerblichen Verfahrens, werden die Ergebnisse gegenüber den Beteiligten (Geschäftsleitungen wie auch Betriebsräten, bzw. auf Verlangen auch an die Beschäftigten) transparent gemacht und nachvollziehbar und umfassend begründet. Heilbare Fehler (etwa formale) der Interessensbekundung müssen geheilt werden können. 
 
8. Etablierung von stabilen Finanzierungsstrukturen. Gute Arbeitsbedingungen basieren auf unbefristeten Arbeitsverhältnissen. Der Senat unterstützt dieses Vorhaben, indem er eine Änderung der Finanzierungsstruktur vornimmt. Weg von der reinen Projektfinanzierung, hin etwa zu einer projektunabhängigen Sockelfinanzierung. Die Bildungsberatung soll generell institutionell gefördert werden. Projekte, die bereits institutionellen Charakter aufweisen (verstetigte, langjährige Projektförderung), sollen auch institutionell anerkannt und finanziert werden.
 
 9. Arbeits- und Honorarbedingungen der freien Mitarbeiter*innen werden verbessert. Der Senat erhält Auskunft über Mitbestimmungs- und Gestaltungsspielräume freier Mitarbeiter*innen in öffentlich geförderten Weiterbildungseinrichtungen. Leistungsempfänger müssen faire Honorare nachweisen.  Der Senat passt den Mindeststundensatz sowie Mindesttagessatz an.Die bisherigen Sätze beinhalten keine Vor- und Nachbereitungszeit, bzw. Konzeptionszeit.  Die Entlohnung von Vor- und Nachbereitungszeit freier Honorarkräfte wird in den Projektmitteln ausreichend abgebildet.  Freie erhalten ein Honorar für Teamsitzungen . Die Projektmittel müssen Ausfallhonorare ermöglichen.

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